D&O Versicherung
Nutzen Sie diese Möglichkeit und sichern Sie sich als Vorstand und Verein ab.
Wie Manager von Unternehmen können auch ehrenamtliche Vorstände von Vereinen für die finanziellen Folgen fehlerhafter Entscheidungen zur Rechenschaft gezogen werden.
Für Sie gelten ähnlich strenge Haftungsregeln wie bei Kapitalgesellschaften, sie haften unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen. Bei Vermögensschäden greift weder die normale Vereinshaftpflicht Versicherung noch lässt sich die Haftung durch die Satzung völlig ausschließen.
Damit das Ehrenamt nicht zum finanziellen Risiko wird, sollte sich der Vereinsvorstand mit einer D&O Versicherung absichern.
Die D & O Versicherung versichert Sie für den Fall das ein Mitglied oder sonstiger Dritter gegen den Verein Schadenersatzansprüche stellt. Darüber hinaus besteht auch Versicherungsschutz für den Fall das der Verein wegen eines Eigenschadens den er selbst unmittelbar erlitten hat, ein Organ in Anspruch nimmt bzw. nehmen könnte.
Für die Staffeln des BRH haben wir hier in Zusammenarbeit mit der R&V Versicherung einen günstigen Rahmenvertrag entwickelt.
Der Jahresbeitrag für eine Versicherungssumme von 100.000€ beträgt nur 187,43€ inkl. Versicherungssteuer. (Beitrag gilt bis zu einer Haushaltssumme von 500.000 €)